Sunday 22 October 2017

Aktienoptionen Permanente Differenz


EResearch ERES raquo Themen raquo Steuereffekt im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsaufwendungen Dieser Auszug aus dem ERES 10-Q, eingereicht am 4. August 2006. Steuereffekt bezogen auf aktienbasierte Vergütungsaufwendungen SFAS Nr. 123R sieht die Einkommensteuer vor Auswirkungen von aktienbasierten Vergütungen werden in den Jahresabschlüssen für die Prämien erfasst, die in der Regel zu Steuerabzügen nach dem geltenden Steuerrecht führen. Nach dem derzeitigen US-Bundesgesetz würden wir einen Ausgleichsabschlag für nicht qualifizierte Aktienoptionen nur bei Ausübung dieser Optionen erhalten. Dementsprechend wird bei der Bilanzierung von Ausgleichskosten für nicht qualifizierte Aktienoptionen eine abzugsfähige temporäre Differenz gebildet, die zu einem latenten Steueranspruch und einem entsprechenden latenten Steuerertrag in der Gewinn - und Verlustrechnung führt. Eine Steuervergünstigung für Aufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit Anreizoptionen (ISOs) wird nicht anerkannt, es sei denn, die zugrunde liegenden Aktien werden disqualifiziert. Dementsprechend wird der Ausgleichsaufwand in Bezug auf ISOs als eine permanente Differenz für Einkommensteuerzwecke behandelt. Der in den sechs Monaten zum 30. Juni 2006 erfasste Steuerertrag aus aktienbasierten Vergütungsaufwendungen belief sich auf rund 0,3 Mio. Euro. Dieser Auszug aus dem ERES 10-Q vom 4. Mai 2006. Steuereffekt im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsaufwendungen SFAS Nr. 123R sieht vor, dass Ertragsteuereffekte von aktienbasierten Vergütungen in den Jahresabschlüssen für diese Prämien erfasst werden, die normalerweise erfolgen werden Steuerabzüge nach dem geltenden Steuerrecht. Nach dem derzeitigen US-Bundesgesetz würden wir einen Ausgleichsabschlag für nicht qualifizierte Aktienoptionen nur bei Ausübung dieser Optionen erhalten. Dementsprechend wird bei der Bilanzierung von Ausgleichskosten für nicht qualifizierte Aktienoptionen eine abzugsfähige temporäre Differenz gebildet, die zu einem latenten Steueranspruch und einem entsprechenden latenten Steuerertrag in der Gewinn - und Verlustrechnung führt. Eine Steuervergütung für Aufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit Anreizoptionen (ISOs) wird nicht anerkannt, es sei denn, die Basiswerte werden disqualifiziert. Dementsprechend wird der Ausgleichsaufwand in Bezug auf ISOs als eine permanente Differenz für Einkommensteuerzwecke behandelt. Der in den drei Monaten zum 31. März 2006 erfasste Steuerertrag im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Vergütungsaufwand belief sich auf rund 0,1 Mio. Euro. Forschungstechnologie (ERES) ERES raquo Themen raquo Steuereffekt im Zusammenhang mit dem auf Aktien basierenden Vergütungsaufwand Diese Auszüge aus dem ERES 10 - K eingereicht 2. März 2009. Steuerliche Auswirkungen im Zusammenhang mit Aktienbasierten Vergütungsaufwendungen SFAS160Nr.160123R sieht vor, dass Ertragsteuereffekte von aktienbasierten Vergütungen in den Jahresabschlüssen für diese Prämien erfasst werden, die in der Regel zu Steuerabzügen nach dem geltenden Steuerrecht führen . Nach dem gegenwärtigen U. S.160 föderalen Steuerrecht erhalten wir einen Ausgleichsabschlag in Bezug auf nicht qualifizierte Aktienoptionen nur, wenn diese Optionen ausgeübt werden. Dementsprechend ergibt sich aus der Bilanzierung von Ausgleichskosten für nicht qualifizierte Aktienoptionen eine abzugsfähige temporäre Differenz, die zu einem latenten Steueranspruch und entsprechenden latenten Steueransprüchen in der Gewinn - und Verlustrechnung führt. Eine Steuervergünstigung für Aufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit Anreizoptionen (ISOs) wird nicht anerkannt, es sei denn, die zugrunde liegenden Aktien werden disqualifiziert. Dementsprechend wird der Ausgleichsaufwand in Bezug auf ISOs als eine permanente Differenz für Einkommensteuerzwecke behandelt. Der in unserer Konzern-Gewinn - und Verlustrechnung ausgewiesene Steuerertrag für die am 31. Dezember 2006, 2007 und 2008 endenden Geschäftsjahre im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Vergütungsaufwand belief sich auf rund 0,5160 Mio., 0,4160 Mio. bzw. 0,61 Mio. Mio.. Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten Steuereffekt im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Vergütungsaufwand SFAS160Nr.160123R sieht vor, dass Ertragsteuereffekte von aktienbasierten Vergütungen in den Jahresabschlüssen für die Prämien erfasst werden, die in der Regel zu Steuerabzügen nach dem geltenden Steuerrecht führen. Nach dem gegenwärtigen U. S.160 föderalen Steuerrecht erhalten wir einen Ausgleichsabschlag in Bezug auf nicht qualifizierte Aktienoptionen nur, wenn diese Optionen ausgeübt werden. Dementsprechend ergibt sich aus der Bilanzierung von Ausgleichskosten für nicht qualifizierte Aktienoptionen eine abzugsfähige temporäre Differenz, die zu einem latenten Steueranspruch und entsprechenden latenten Steueransprüchen in der Gewinn - und Verlustrechnung führt. Eine Steuervergünstigung für Aufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit Anreizoptionen (ISOs) wird nicht anerkannt, es sei denn, die zugrunde liegenden Aktien werden disqualifiziert. Dementsprechend wird der Ausgleichsaufwand in Bezug auf ISOs als eine permanente Differenz für Einkommensteuerzwecke behandelt. Der in unserer Konzern-Gewinn - und Verlustrechnung ausgewiesene Steuerertrag für die am 31. Dezember 2006, 2007 und 2008 endenden Geschäftsjahre im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Vergütungsaufwand belief sich auf rund 0,5160 Mio., 0,4160 Mio. bzw. 0,61 Mio. Mio.. Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten Steuereffekt im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Vergütungsaufwand SFAS160Nr.160123R sieht vor, dass Ertragsteuereffekte von aktienbasierten Vergütungen in den Jahresabschlüssen für die Prämien erfasst werden, die in der Regel zu Steuerabzügen nach dem geltenden Steuerrecht führen. Nach dem gegenwärtigen U. S.160 föderalen Steuerrecht erhalten wir einen Ausgleichsabschlag in Bezug auf nicht qualifizierte Aktienoptionen nur, wenn diese Optionen ausgeübt werden. Dementsprechend ergibt sich aus der Bilanzierung von Ausgleichskosten für nicht qualifizierte Aktienoptionen eine abzugsfähige temporäre Differenz, die zu einem latenten Steueranspruch und entsprechenden latenten Steueransprüchen in der Gewinn - und Verlustrechnung führt. Eine Steuervergütung für Aufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit Anreizoptionen (ISOs) wird nicht anerkannt, es sei denn, die Basiswerte werden disqualifiziert. Dementsprechend wird der Ausgleichsaufwand in Bezug auf ISOs als eine permanente Differenz für Einkommensteuerzwecke behandelt. Der in unserer Konzern-Gewinn - und Verlustrechnung ausgewiesene Steuerertrag für die am 31. Dezember 2006, 2007 und 2008 endenden Geschäftsjahre im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Vergütungsaufwand belief sich auf rund 0,5160 Mio., 0,4160 Mio. bzw. 0,61 Mio. Mio.. Diese Auszüge aus dem ERES 10-K, eingereicht am 7. März 2008. Steuerliche Auswirkungen im Zusammenhang mit Aktienbasierten Vergütungsaufwendungen SFAS160Nr.160123R sieht vor, dass Ertragsteuereffekte von aktienbasierten Vergütungen in den Jahresabschlüssen für die Prämien erfasst werden, die normalerweise resultieren In Steuerabzüge nach dem geltenden Steuerrecht. Nach dem gegenwärtigen U. S.160 föderalen Steuerrecht erhalten wir einen Ausgleichsabschlag in Bezug auf nicht qualifizierte Aktienoptionen nur, wenn diese Optionen ausgeübt werden. Dementsprechend ergibt sich aus der Bilanzierung von Ausgleichskosten für nicht qualifizierte Aktienoptionen eine abzugsfähige temporäre Differenz, die zu einem latenten Steueranspruch und entsprechenden latenten Steueransprüchen in der Gewinn - und Verlustrechnung führt. Eine Steuervergünstigung für Aufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit Anreizoptionen (ISOs) wird nicht anerkannt, es sei denn, die zugrunde liegenden Aktien werden disqualifiziert. Dementsprechend wird der Ausgleichsaufwand in Bezug auf ISOs als eine permanente Differenz für Einkommensteuerzwecke behandelt. Der in unserer Konzern-Gewinn - und Verlustrechnung erfasste Steuerertrag für die am 31. Dezember 2006 und im Geschäftsjahr 2007 endenden Geschäftsjahre im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Vergütungsaufwand belief sich auf rund 0,5160 Mio. bzw. 0,8160 Mio. USD. Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten Steuereffekt im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Vergütungsaufwand SFAS160Nr.160123R sieht vor, dass Ertragsteuereffekte von aktienbasierten Vergütungen in den Jahresabschlüssen für die Prämien erfasst werden, die in der Regel zu Steuerabzügen nach dem geltenden Steuerrecht führen. Nach dem gegenwärtigen U. S.160 föderalen Steuerrecht erhalten wir einen Ausgleichsabschlag in Bezug auf nicht qualifizierte Aktienoptionen nur, wenn diese Optionen ausgeübt werden. Dementsprechend ergibt sich aus der Bilanzierung von Ausgleichskosten für nicht qualifizierte Aktienoptionen eine abzugsfähige temporäre Differenz, die zu einem latenten Steueranspruch und entsprechenden latenten Steueransprüchen in der Gewinn - und Verlustrechnung führt. Eine Steuervergünstigung für Aufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit Anreizoptionen (ISOs) wird nicht anerkannt, es sei denn, die zugrunde liegenden Aktien werden disqualifiziert. Dementsprechend wird der Ausgleichsaufwand in Bezug auf ISOs als eine permanente Differenz für Einkommensteuerzwecke behandelt. Der in unserer Konzern-Gewinn - und Verlustrechnung erfasste Steuerertrag für die am 31. Dezember 2006 und im Geschäftsjahr 2007 endenden Geschäftsjahre im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Vergütungsaufwand belief sich auf rund 0,5160 Mio. bzw. 0,8160 Mio. USD. Dieser Auszug aus dem ERES 10-K, eingereicht am 9. März 2007. Steuerliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem auf Aktien basierenden Vergütungsaufwand SFAS160Nr.160123R sieht vor, dass Ertragsteuereffekte von aktienbasierten Vergütungen in den Jahresabschlüssen für die Prämien erfasst werden, die normalerweise resultieren In Steuerabzüge nach dem geltenden Steuerrecht. Nach dem gegenwärtigen U. S.160 föderalen Steuerrecht erhalten wir einen Ausgleichsabschlag in Bezug auf nicht qualifizierte Aktienoptionen nur, wenn diese Optionen ausgeübt werden. Dementsprechend wird bei der Bilanzierung von Ausgleichskosten für nicht qualifizierte Aktienoptionen eine abzugsfähige temporäre Differenz gebildet, die zu einem latenten Steueranspruch und einem entsprechenden latenten Steuerertrag in der Gewinn - und Verlustrechnung führt. Eine Steuervergünstigung für Aufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit Anreizoptionen (ISOs) wird nicht anerkannt, es sei denn, die zugrunde liegenden Aktien werden disqualifiziert. Dementsprechend wird der Ausgleichsaufwand in Bezug auf ISOs als eine permanente Differenz für Einkommensteuerzwecke behandelt. Der in unserer Konzern-Gewinn - und Verlustrechnung ausgewiesene Steuerertrag im abgelaufenen Geschäftsjahr am 31. Dezember 2006 im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Vergütungsaufwand belief sich auf rund 0,5160Mio. Zum 31. Dezember 2006 waren 3 158 454 Optionen mit einem gewogenen durchschnittlichen Ausübungspreis von 7,19160 Aktien im Rahmen des Plans 1996 und des Planes 2003 und 4 170 641 Optionen für künftige Zuschüsse im Rahmen des Plans 2003 ausübbar.

No comments:

Post a Comment